Elektronische Bürgerauskunft

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen. Hierzu gehört die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Bürger.

Die Elektronische Bürgerauskunft stellt Ihnen für private Zwecke eine einfache, kostenpflichtige Melderegisterauskunft für Bayern zur Verfügung.

Online und bequem von zuhause eine Melderegister-Auskunft einholen – das geht mit der Elektronischen Bürgerauskunft.

Erteilung von Auskünften aus den Melderegistern

Die Erteilung von Auskünften aus den Melderegistern ist eine von der Privatwirtschaft und von Behörden häufig nachgefragte Dienstleistung, die inzwischen hauptsächlich mit Hilfe von Online-Auskunftssystemen erbracht wird.
Mit der elektronischen Bürgerauskunft steht nun auch Bürgern, die nur im Einzelfall oder sporadisch eine Melderegisterauskunft benötigen, die Möglichkeit offen, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft einzuholen.

Für die Erteilung der Bürgerauskunft berechnet die AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern) 9,28 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 1,28 €.

Weiterführender Link: www.buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk

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