Im Folgenden finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Oberelsbach.

Die aktuellen Bekanntmachungen finden Sie auch in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und in den Ortsteilen sowie in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ im Gemeindeblatt „Oberelsbach Aktuell“ abgedruckt.
Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen.
Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37 Euro auf 46 Euro.
Antragstellende unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro statt bislang 22,80 Euro.
Warum die Gebühren steigen
Grund für die Anpassung ist eine deutschlandweite Kostensteigerung im Ausweiswesen. Gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten machen eine Neuregelung erforderlich. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zudem in höhere Sicherheitsstandards und den weiteren Ausbau digitaler Prozesse investiert werden. Vor allem moderne Technologien zur Identitätsprüfung sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfordern einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand.
Digitale biometrische Fotos verpflichtend
Bereits seit dem 1. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Diese können entweder direkt im Bürgerbüro (Gebühr: 6,00 €) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie in teilnehmenden Drogerien erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt per QR-Code. Papierfotos werden seitdem nicht mehr akzeptiert.



