Im Folgenden finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Oberelsbach.
Die aktuellen Bekanntmachungen finden Sie auch in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und in den Ortsteilen sowie in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ im Gemeindeblatt „Oberelsbach Aktuell“ abgedruckt.
Einladung zu den Bürgerversammlungen
Gde.-Teil Sondernau Mittwoch, 10.04.2024
19:00 Uhr im Bürgerhaus
Gde.-Teil Oberelsbach Donnerstag, 11.04.2024
19:00 Uhr in der Elstalhalle
Gde.-Teil Unterelsbach Montag, 15.04.2024
19:00 Uhr in der Rhönhalle
Gde.-Teil Ginolfs Dienstag, 16.04.2024
19:00 Uhr in der Alten Schule
Gde.-Teil Weisbach Mittwoch, 17.04.2024
19:00 Uhr im Pfarrheim
Tagesordnung:
1. Bericht des Ersten Bürgermeisters
2. Behandlung von schriftlichen Anträgen
3. Allgemeine Aussprache
Schriftliche Anträge sind jeweils bis spätestens vier Werktage vor den Bürgerversammlungen bei der Verwaltung des Marktes Oberelsbach einzureichen.
Oberelsbach, 22.02.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen
Vom 22. bis 26. April 2024
werden die Grabmale auf sämtlichen Friedhöfen des Marktes Oberelsbach auf ihre Standsicherheit überprüft.
Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkung von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein in‘s Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen - zurückzuführen sind.
Rechtgrundlage
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im
Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der
Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
Ablauf der Prüfung
Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forderungen der Unfallverhütungs-vorschrift zu erfüllen.
Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine
rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.
Oberelsbach, 07.03.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Verbotene Ablagerung von Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach
Erneut wurden verbotene Bauschuttablagerungen und sonstiger Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass auf allen Steinsammelplätzen im Gemeindegebiet nur Findlinge abgelagert werden dürfen.
An die Bevölkerung ergeht die Aufforderung, evtl. Beobachtungen oder Feststellungen zur Sache an die Verwaltung des Marktes Oberelsbach zu melden.
Wir fordern alle Bürger auf, die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Informationen hierzu können dem Wertstoff- und Abfallkalender des Landkreises Rhön-Grabfeld entnommen werden. Ebenso steht der Markt Oberelsbach für Nachfragen und Informationen zur Verfügung.
Verbotene Ablagerungen werden ordnungsrechtlich verfolgt und mit Geldbußen geahndet!
Oberelsbach, 20.02.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Bürgerbüro geschlossen
Wegen Fortbildungsmaßnahmen bleibt das Bürgerbüro des Marktes Oberelsbach
am Mittwoch, 17.04.2024 geschlossen.
Bitte beachten Sie: An diesem Tag können keine Ausweise, bzw. Pässe beantragt oder abgeholt werden.
Oberelsbach, 20.02.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Vollzug der Wassergesetze;
Öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Schönau a.d.Brend –
Neufestsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen 1 (Fl.-Nr. 4969 der Gemarkung Schönau a.d.Brend) und Brunnen 2 (Fl.-Nr. 2983 der Gemarkung Schönau a.d.Brend)
Az. 4.2.3-64231-27-2023/13
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld beabsichtigt, in den Gemarkungen Schönau a.d.Brend, Burgwallbach, Burgwallbacher Forst, Wegfurt, Sondernau und Unterelsbach durch Rechtsverordnung nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. Art. 31 Bayerisches Wassergesetz ein neues Wasserschutzgebiet festzusetzen.
Gleichzeitig soll das mit Verordnung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 14.10.1991, Nr. III/6-642/3-27, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 für den Landkreis Rhön-Grabfeld vom 30.10.1991, zur Sicherung des Trinkwassers aus den Bohrbrunnen I und II auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2983/0 und 4969/0 der Gemarkung Schönau a.d.Brend für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Schönau a.d.Brend festgesetzte Wasserschutzgebiet aufgehoben werden.
Das Vorhaben dient der Sicherung des Grundwassers aus den Brunnen 1 (Fl.-Nr. 4969 der Gemarkung Schönau a.d.Brend) und Brunnen 2 (Fl.-Nr. 2983 der Gemarkung Schönau a.d.Brend), das weiterhin für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Schönau a.d.Brend abgeleitet wird.
Es ist geplant, das Schutzgebiet in zwei Fassungsbereiche (Zone I), zwei engere Schutzzonen (Zone II) sowie zwei weitere Schutzzonen (Zone III) zu unterteilen. Für diese Zonen sollen unterschiedliche Verbote bzw. Beschränkungen gelten, die dem vom Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit herausgegebenen Musterkatalog im Wesentlichen entsprechen.
Ein Lageplan M 1 : 10.000, aus welchem die Grenzen der Schutzzonen ersichtlich sind, ein Grundstücksverzeichnis, ein Entwurf der zu erlassenden Rechtsverordnung sowie weitere fachliche Unterlagen liegen
in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024
im Rathaus des Marktes Oberelsbach (Marktplatz 3,97656 Oberelsbach,Zi.-Nr. 2.04) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Daneben können sowohl die Unterlagen als auch die vorliegende Bekanntmachung in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 über folgende Adresse abgerufen werden:
www.oberelsbach.de/rathaus-und-buerger/aktuelles/bekanntmachungen
Eine Auflistung der Unterlagen befindet sich am Ende der Bekanntmachung.
Auf die parallel laufende Auslegung der Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale, der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön und dem Landratsamt Rhön-Grabfeld wird hingewiesen.
Jede Person, deren Belange berührt werden, sowie Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamts Rhön-Grabfeld einzulegen, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Umfang des Schutzgebietes oder den Inhalt der Schutzanordnung erheben; die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Oberelsbach (genaue Anschrift und evtl. Zi.-Nr.) oder beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale (2. Stock, Zi.-Nr. 346) vorzubringen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld einzulegen.
Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird nach Ablauf der Einwendungsfrist in einem Erörterungstermin beraten. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Beteiligte Einwendungen erhoben haben, können diese abweichend durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bei Ausbleiben eines oder einer Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn oder sie verhandelt werden.
Wer Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die bei der Entscheidung über die Wasserschutzgebietsverordnung für die Brunnen 1 (Fl.-Nr. 4969 der Gemarkung Schönau a.d.Brend) und Brunnen 2 (Fl.-Nr. 2983 der Gemarkung Schönau a.d.Brend) nicht oder nur teilweise berücksichtigt worden sind, wird über die Gründe der Nichtberücksichtigung unterrichtet. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Einwender vorzunehmen sind.
Oberelsbach, 09.02.2024
Björn Denner, Erster Bürgermeister
Anhang 1 Chemische Grundwasseranalyse
Anhang 2 Geophysikalische Brunnenuntersuchungen
Anhang 3 Kamerabefahrungen
Anhang 4 Hochdruckreinigung
Anhang 5 Brunnenentsandung
Anlage 2 Übersichtskarte M = 1 : 50.000
Anlage 3 Lagekarte der oberirdischen Einzugsgebiete der Brunnen 1 und 2
Anlage 4 Geologische Karte mit oberirdischen Einzugsgebieten der Brunnen 1 und 2
Anlage 5 Detaillagepläne
Anlage 6 Schichtenprofile und Ausbaupläne
Anlage 7 Grundwassergleichenplan regional
Anlage 8 Geohydraulische Kennwerte
Anlage 9 Pumpversuche
Anlage 10 Q/s-Diagramme
Anlage 11 Lagekarte der oberirdischen Einzugsgebiete der Brunnen 1 und 2 mit Darstellung der Deckschichtenverhältnisse
Anlage 12 Lagekarte Wasserschutzgebietszonen II und III für die Brunnen 1 und 2
Anlage 13 Lagekarten mit WSZ I
Anlage 14 Auflagenkatalog für das Wasserschutzgebiet
Anlage 15 Grundstücksverzeichnisse Stand 24.01.2024
Antrag mit Unterschriften
Inhaltsverzeichnis mit Roteintragung
Verordnungsentwurf (Stand 24.01.2024)
Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen des Marktes Oberelsbach und des Landkreises Rhön-Grabfeld im Gemeindegebiet Oberelsbach;
Bedarfsumfrage
Der Markt Oberelsbach und der Landkreis Rhön-Grabfeld verpachten zum 01.01.2025 die kommunalen landwirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet des Marktes Oberelsbach neu.
Bei Interesse an landwirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet Oberelsbach, werden die landwirtschaftlichen Betriebe um Übermittlung eines Antrags (abrufbar unter: www.oberelsbach.de), sowie Betriebsdatenblatt, Betriebskonzept und weitere aussagekräftige Unterlagen, gebeten.
Ich bitte um Verständnis, dass vor Erteilung weiterer Auskünfte zunächst alle Anträge geprüft und nach stichhaltigen Kriterien gewertet werden müssen. Ich bitte daher von Nach- oder Rückfragen abzusehen.
Auslaufende Pachtverträge bedürfen einer Neuverpachtung. Eine stillschweigende Verlängerung wird ausgeschlossen.
Die Frist für die Einreichung des Antrags nebst allen Unterlagen wird auf den 15.03.2024 festgelegt.
Schriftliche Anträge sind zu stellen an:
Markt Oberelsbach, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach
oder per E-Mail an: finanzverwaltung(at)oberelsbach.de
Markt Oberelsbach, 26.01.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister