Im Folgenden finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Oberelsbach.
Die aktuellen Bekanntmachungen finden Sie auch in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und in den Ortsteilen sowie in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ im Gemeindeblatt „Oberelsbach Aktuell“ abgedruckt.
Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen
Vom 22. bis 26. April 2024
werden die Grabmale auf sämtlichen Friedhöfen des Marktes Oberelsbach auf ihre Standsicherheit überprüft.
Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkung von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein in‘s Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen - zurückzuführen sind.
Rechtgrundlage
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im
Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der
Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
Ablauf der Prüfung
Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forderungen der Unfallverhütungs-vorschrift zu erfüllen.
Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine
rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.
Oberelsbach, 07.03.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Verbotene Ablagerung von Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach
Erneut wurden verbotene Bauschuttablagerungen und sonstiger Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass auf allen Steinsammelplätzen im Gemeindegebiet nur Findlinge abgelagert werden dürfen.
An die Bevölkerung ergeht die Aufforderung, evtl. Beobachtungen oder Feststellungen zur Sache an die Verwaltung des Marktes Oberelsbach zu melden.
Wir fordern alle Bürger auf, die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Informationen hierzu können dem Wertstoff- und Abfallkalender des Landkreises Rhön-Grabfeld entnommen werden. Ebenso steht der Markt Oberelsbach für Nachfragen und Informationen zur Verfügung.
Verbotene Ablagerungen werden ordnungsrechtlich verfolgt und mit Geldbußen geahndet!
Oberelsbach, 20.02.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister