Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) können einen Antrag auf Parkerleichterung nach StVO stellen. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie ein Lichtbild sind erforderlich.

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