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Jahresmeldung für 2012 genau prüfen

 

 

Spätestens bis Ende April sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2012 erhalten haben. Aus ihr geht die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoverdienstes für diesen Zeitraum hervor. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird.
Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen und diese gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Bearbeitung bei der Berechnung der Rente erschweren.
Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
 

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Wichtig für Schulabgänger:
Ausbildungssuche zählt bei der Rente
!


In den nächsten Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen in diesem Fall, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.

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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur CGZP
kann zu höheren Rentenleistungen führen

22. Dezember 2010
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie kann und konnte daher keine Tarifverträge abschließen, mit denen in der Zeitarbeitsbranche vom Grundsatz der Gleichbehandlung (insbesondere „equal pay“ – Prinzip) abgewichen wird. Da die schriftliche Entscheidungsbegründung noch nicht vorliegt, lässt sich derzeit nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung im Hinblick auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantworten ist.
Sofern in diesem Zusammenhang höhere Beiträge ab Dezember 2005 nachgemeldet werden, kann sich für Rentenbezieher hieraus nachträglich eine höhere Rentenleistung ergeben. Betroffen können Rentenbezieher mit einem Rentenbeginn ab 2006 sein, für die in diesem Zusammenhang auch Beitragszeiten seit dem Dezember 2005 berücksichtigt wurden. Diese müssen aus einem Leiharbeitsverhältnis eines Unternehmens resultieren, bei dem Tarifverträge der CGZP angewendet wurden.
Damit die erhöhten Rentenleistungen gegebenenfalls rückwirkend auch für 2006 anerkannt werden können, wird betroffenen Rentenbeziehern empfohlen, noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Rentenzahlung bei ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
Weitere Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088 und in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

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Kassenindividueller Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V -
Auswirkungen auf die Einkommensanrechnung bei
Hinterbliebenenrenten

Einkommensanrechnung und Hinzuverdienst
Berücksichtigung von steuerrechtlichen Gewinn aus dem
Betrieb von Photoviltaikanlagen

 

Information - bitte hier klicken

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Pressemitteilungen - Wirtschaftsförderung -

siehe Landkreisseiten

 

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Besondere Vorsicht bei der Aufarbeitung von Sturmschäden im Wald!
LBG rät zur Vergabe der Aufräumarbeiten an Forstprofis!

Mit dem Orkantief Xynthia haben die Frühjahrsstürme begonnen. Solche Stürme richten mitunter auch erhebliche Schäden in den Wäldern an. Die Waldbesitzer stehen dann vor der sehr gefährlichen Aufgabe, die vom Sturm entwurzelten oder abgebrochenen Bäume rasch und sicher aufzuarbeiten. Um das Unfallrisiko gering zu halten, empfiehlt die Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Franken und Oberbayern dringend, diese Arbeiten Forstprofis zu überlassen.

Die LBG Franken und Oberbayern bietet auf ihrer Homepage unter www.fob.lsv.de eine Liste mit Anbietern forstlicher Dienstleistungen zum kostenlosen Download an. Einen Leitfaden zur Aufarbeitung von Sturmholz finden Sie unter www.fob.lsv.de (im Bereich: Service >Publikationen der LBG > Merkblätter)

Um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten, empfiehlt die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) Franken und Oberbayern, schon bei der Arbeitsorganisation folgendes zu beachten:

• Kontrolle der Bestände nach Schadflächen sowie Freischneiden der Forstwege bzw. Forststraßen
• Planung der Aufarbeitung entsprechend der Dringlichkeit. Das heißt, Sturmwurfflächen sollten vor Einzelwürfen aufgearbeitet werden.
• Zur Aufarbeitung der Windwürfe vorzugsweise Harvester oder andere geeignete Maschinen einsetzen, um die Menschen aus den Gefahrenbereichen fernzuhalten.

Sturmholz dürfen nur Profis aufarbeiten
Sollen dennoch geworfene oder entwurzelte Bäume mit der Motorsäge aufgearbeitet werden, so darf dies wirklich nur von Profis durchgeführt werden. Die Gefahren beim Aufarbeiten von Windwürfen sind nämlich um ein Vielfaches höher als bei ‚normalen’ Fällarbeiten. Größte Gefahr besteht durch die oftmals unkalkulierbaren Spannungsverhältnisse im Stamm und beim folgenden Abtrennen des Wurzeltellers. Denn dieser kann auf den Motorsägenführer kippen, oder der unter Spannung stehende Stamm kann unkontrolliert ausschlagen wenn sich die Spannung im Stamm löst. Deshalb ist ein sicherer Standplatz einzunehmen und mit geeigneter Schnitttechnik der Trennschnitt durchzuführen. Vorher ist jedoch der Wurzelteller mittels Seilwinde zu sichern oder ein ausreichend langes Sicherungsstück zu belassen. Sofern möglich sollte der gespannte Stamm mit einer Greiferzange fixiert werden, um die Spannung abzufangen.
Die LBG empfiehlt deshalb allen betroffenen Waldbesitzern, zur eigenen Sicherheit auf die professionelle Hilfe von Forstbetriebsgemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Maschinenringen oder selbständigen Lohnunternehmern zurückzugreifen.

Beratung und Informationsmaterial bei ihrer LBG
Die LBG Franken und Oberbayern bietet interessierten Waldbesitzern auch gerne eine Beratung vor Ort an. Interessenten können sich beim Dienstleistungszentrum Prävention der LBG Franken und Oberbayern melden unter den Rufnummern:
0921/603 -345 (für Ober- und Mittelfranken)
089/45480 -500 (für Oberbayern) und
0931/8004 -225 (für Unterfranken).

LSV-Träger Franken und Oberbayern
Öffentlichkeitsarbeit
 

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Sondernachzahlung zur Erfüllung der allgemeinen
Wartezeit

 

 

Mit Wirkung vom 22.07.2009 wurde eine neue Möglichkeit
geschaffen, freiwillige Beiträge nachzuzahlen. § 208 SGB VI ermöglicht es jetzt Elternteilen, denen Kindererziehungszeiten angerechnet werden, beim Erreichen der Regelaltersgrenze durch eine einmalige Zahlung die allgemeine Wartezeit zu erfüllen und sofort den Anspruch auf eine Regelaltersrente zu erwerben.
Ob und in welchem Umfang eine Nachzahlungsmöglichkeit besteht, kann erst im Zusammenhang mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze geprüft werden. Es dürfen auch nur so viele Beitragsmonate nachgezahlt werden, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit, neben den bisher zurückgelegten Zeiten (Kindererziehungszeit und weitere Beitragszeiten), noch notwendig sind. Soweit noch nicht geschehen, sollte deshalb in diesem Zusammenhang das gesamte bisherige Versicherungsleben geklärt werden.
Die Nachzahlung ist auch dann noch zulässig, wenn die Regelaltersgrenze schon in der Vergangenheit, auch vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift, erreicht wurde.
Der Mindestbeitrag beträgt im Jahr 2010 für jeden Monat der Nachzahlung 79,60 Euro.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Rentenversicherungsträger.

Versicherte, die diese Nachzahlungsmöglichkeit nutzen möchten werden darauf hingewiesen, dass hierzu eine Antragstellung mit einem gesonderten Formblatt erforderlich ist.

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09. Dezember 2008

Kurzarbeitergeld in der Sozialversicherung
Kaum Nachteile bei der Rente


Immer mehr Betriebe überlegen, ihre Beschäftigten für wenige Monate in die Kurzarbeit zu "schicken" um damit auf den deutlichen Rückgang der Nachfrage zu reagieren. Für die betroffenen Arbeitnehmer, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern, bringt die Kurzarbeit aus der Sicht der Rentenversicherung kaum Nachteile.
Während der Kurzarbeit tritt grundsätzlich keine Änderung im Versicherungsverhältnis ein. Der tatsächlich erzielte "Kurzlohn" unterliegt der Beitragspflicht, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer - wie gewohnt - jeweils die Hälfte der Beiträge zahlen. Zusätzlich wird für die Berechnung der Beiträge ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt, das 80 Prozent des Differenzbetrages zwischen "Kurzlohn" und ursprünglichem Gehalt ausmacht.
Wichtig: Für das fiktive Arbeitsentgelt trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein. Unter dem Strich erhält die Kurzarbeit den Arbeitsplatz, reduziert die Beitragsbelastung des Versicherten zur Sozialversicherung und wirkt sich nur mit einem etwas geringeren Jahresarbeitsentgelt bei der späteren Rentenberechnung aus.
Mehr Informationen in allen Auskunfts- und Beratungsstellen und beim kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.

 



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