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Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Aufgrund europäischer Vorgaben müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden zu diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.

Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sog. "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Passamtes Herr Huter 09774/9191-19 und Frau Städtler 09774/9191-13 zur Verfügung.


 

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Freiwilliger Wehrdienst;
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung


Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde des Marktes Oberelsbach, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.


Oberelsbach, 30.09.2011
 

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Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Unterfranken hält am
Donnerstag, 31.05.2012 von 8:40 bis 11:00 Uhr
in Oberelsbach, Rathaus einen Sprechtag für Fragen aus
der Rentenversicherung.

Den Versicherten wird damit Gelegenheit gegeben, ihre Versicherungsunterlagen
(unter Vorlage ihrer Ausweispapiere) überprüfen und sich in allen Fragen ihrer
Rentenversicherung beraten zu lassen.
Es wird eine mobile Datenstation eingesetzt. Dadurch kann unmittelbar über Bildschirm
die Vollständigkeit des Versicherungskontos überprüft und sofort eine schriftliche Aus-
kunft über die Höhe des bisher erworbenen Rentenanspruchs erteilt werden.
Bitte melden Sie sich zu diesem Sprechtag telefonisch an unter  09774/9191-0.

Oberelsbach, 27.03.2012

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Marktes Oberelsbach für das Haushaltsjahr 2011

Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2011 mit Schreiben vom 06.07.2011, Az. 2.1 - 9410 - 2011 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus Oberelsbach, Marktplatz 3, Zi. 9 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht bereit.
Oberelsbach, 14.07.2011
Erb
Erste Bürgermeisterin

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Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit

In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält
auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an
den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende
vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug
im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte,
wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt
auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus.

Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.elster.de

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Der neue Personalausweis ist da!

Seit dem 1. November 2010 ist der neue Personalausweis eingeführt. Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion hat man erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch kann man einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und muß sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern (Tel. 09774-91910).


siehe auch

www.personalausweisportal.de

 

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Service für Bauherren

Sie wollen bauen?
Den Katasterauszug für Ihren Bauantrag erhalten Sie bei uns, im Rathaus Oberelsbach. Bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an das Bürgerbüro, Frau Fries, Tel. 09774/91910.

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Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen

Wir weisen darauf hin, dass eine Verlängerung von Personalausweisen und Reisepässen nicht möglich ist.
Personalausweise und  Reisepässe müssen auf jeden Fall neu ausgestellt werden.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache beim Passamt unbedingt erforderlich. Die Wartezeiten für ein neues Dokument betragen bis zu vier Wochen.

Deshalb die dringende Bitte an alle:
Schauen Sie rechtzeitig in Ihre Pässe und Personalausweise und prüfen Sie das Gültigkeitsdatum. An der Grenze ist es zu spät. Sie ersparen sich dadurch
unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten.

Natürlich helfen wir mit vorläufigen Pässen oder Ausweisen aus, benötigen
aber in jedem Fall neue Passbilder.

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Die Marktkasse Oberelsbach gibt bekannt

Grundabgaben

Am 15.08.2011 werden folgende Grundabgaben fällig:

- Grundsteuer A und B

- Gewerbesteuer

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Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer


Am 09. Dezember 2008 hat die Regierung von Unterfranken eine Anordnung über die Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer erlassen. Dies war bei der immer noch bestehenden Gefährdungssituation notwendig geworden, da die bisherige Anordnung nur bis zum 31.12.2008 gültig war.
Damit bleibt es bei den schon bestehenden Regelungen:
Der Waldbesitzer muss seine Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) und auch Nadelholz, das er in der Nähe des Waldes lagert (bis 500 m) auf Befall durch Borkenkäfer kontrollieren. Für diese Kontrollen sind bestimmte Zeitabstände vorgeschrieben: im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) mindestens alle vier Wochen. im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) insgesamt mindestens einmal. Bei festgestelltem Befall muss der Waldbesitzer sofort die Forstbehörde verständigen. Vor Allem muss der Waldbesitzer unverzüglich eine sachgemäße Bekämpfung durchführen. Achtung: In Schutzgebieten können besondere Bestimmungen bestehen!
Es ist also zunächst die Verpflichtung jedes einzelnen Waldbesitzers, dafür zu sorgen, dass von seinem Besitz keine Gefahr für seinen oder benachbarten Wald ausgeht. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit Bußgeld (bis 25.000,- €) belegt werden. Unabhängig davon wird in diesen Fällen die Bekämpfung durch Dritte durchgeführt, und die Kosten dem Waldbesitzer auferlegt. Leider mussten solche Maßnahmen im vergangenen Jahr in Einzelfällen bereits untätigen Waldbesitzern durch das Landratsamt angedroht werden.
Nutzen Sie die Winterzeit, um in Ihrem Wald noch vorhandene Käfernester zu finden und zu beseitigen, bevor der Käfer sich im Frühjahr weiter verbreiten kann!
Für Auskünfte und Beratung steht Ihnen Ihr zuständiger Forstrevierleiter gerne zur Verfügung.

Amt für Landwirtschaft und Forsten
Bad Neustadt a. d. Saale
Forstrevier Oberelsbach
Marktplatz 3
9 7 6 5 6 O b e r e l s b a c h
Tel. u. Fax: 09774/ 1828; mobil 0173 86 44 532
E-Mail:



Barrierefreiheit

Anschrift
Markt Oberelsbach
Marktplatz 3
97656 Oberelsbach

Tel 09774/9191-0
Fax 09774/9191-25


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags:

Montag von 13.00 bis 16.00 Uhr - Mitwoch von 13.00  bis 18.00 Uhr